Förderrichtlinie für die Vergabe von Stipendien, Preisen, Zuwendungen*)

Förderziele

Die Stiftung Frankfurt Foundation Quality of Medicines (FFQM) fördert die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Pharmazie mit dem Ziel, die pharmazeutische Qualität von Arzneimitteln in Deutschland sicherzustellen und, wenn sinnvoll bzw. erforderlich, weiter zu optimieren. Dies umfasst auch, innovative Verfahren zu erforschen und zu implementieren.

Gefördert werden können nur Projekte und Stipendien, die inhaltlich zu den Zielen der FFQM passen und damit dem Stiftungszweck dienen. Die Gewährung einer Projektförderung bzw. eines Stipendiums richtet sich nach den inhaltlichen und wissenschaftlichen Kriterien des Antrags sowie des Antragsstellers im Rahmen der Mittelverfügbarkeit seitens der Stiftung. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.

Förderformate entsprechend dem Stiftungszweck

Projektförderung

Forschungsarbeiten zur Optimierung der Qualität von Arzneimitteln sowie zum Nachweis der therapeutischen Austauschbarkeit wirkstoffidentischer Produkte, vor allem durch Beleg der Bioäquivalenz

Beantragt werden kann die Unterstützung von sondierenden Untersuchungen für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags. Diese Arbeiten sollten möglichst als ein in sich abgeschlossenes und bericht- bzw. publizierbares Projekt beantragt werden. Für solche Projekte gilt ein Förderumfang bis zu einer Höhe von € 20.000,00. Es ist hierbei detailliert darzustellen, welcher Drittmittelantrag (Inhalt, Förderungsinstitution) zu welchem Projekt angestrebt wird und wie eine durch die FFQM gewährte Unterstützung in diesem Zusammenhang erforderlich und zielführend ist.

Vergleichende Untersuchungen zur Qualität von Arzneimitteln am Markt

Beantragt werden können Projektmittel bis maximal € 20.000,00 zur Durchführung eines definierten Projekts über einen definierten Zeitraum.

Aktivitäten zur Verbesserung des Bewusstseins über die Bedeutung der Qualität von Arzneimitteln in Politik und Öffentlichkeit

Beantragt werden können Projektmittel bis zu einer Höhe von maximal € 5.000,00 zur Durchführung eines definierten Projekts über einen definierten Zeitraum.

Stipendien

Stipendien für Doktor-, Diplom- oder Masterarbeiten, die

  • an einer deutschen Forschungseinrichtung oder
  • von einem deutschen Antragsteller an einer ausländischen Forschungseinrichtung durchgeführt werden.

Stipendien für Nachwuchswissenschaftler

  • aus dem Ausland für einen zeitlich befristeten Forschungsaufenthalt/Internship an einer deutschen Forschungseinrichtung oder
  • aus Deutschland für einen zeitlich befristeten Forschungsaufenthalt/Internship an einer ausländischen Forschungseinrichtung

In allen Fällen der Ziffern a und b müssen sich die Arbeiten mit der Optimierung bestehender Qualitätssicherungsmethoden auf dem Arzneimittelsektor befassen bzw. die Entwicklung von innovativen Verfahren und/oder deren Umsetzung in die Praxis zum Ziel haben.

Bei medizinischen Doktorarbeiten können Stipendien (€ 600,00 monatlich) für maximal sechs Monate sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von € 4.000,00 beantragt werden.

Bei naturwissenschaftlichen Doktorarbeiten können Stipendien als Anschubfinanzierung für das Dissertationsprojekt oder zur Vorbereitung für eine anschließende Weiterführung im Rahmen anderer Drittmittelfinanzierungen in der Regel für eine Dauer von maximal sechs Monate (€ 1.500,00 monatlich), sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von € 6.000,00 beantragt werden. Das Konzept für die anschließende Weiterfinanzierung ist detailliert aufzuzeigen, um zu gewährleisten, dass die Doktorarbeit erfolgreich weitergeführt werden kann.

Bei naturwissenschaftlichen Doktorarbeiten kann ferner auch eine Unterstützung in der Abschlussphase des Dissertationsprojektes nach Auslaufen anderer Finanzierungen durch Gewährung eines Stipendiums (€ 1.500,00 monatlich) für maximal sechs Monate (in besonders begründeten Ausnahmefällen ggf. auch länger) sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von € 6.000,00 beantragt werden. Es ist zu begründen, warum die Doktorarbeit nicht mit einer anderen, vorangegangenen Finanzierung abgeschlossen werden konnte, warum eine solche Finanzierung nicht bis zum erfolgreichen Abschluss der Arbeit zur Verfügung steht und wie dieser in einem durch die FFQM gewährten Förderzeitraum gelingen wird.

Eine Anschub- und Abschlussfinanzierung derselben Doktorarbeit ist ausgeschlossen.

Für einen zeitlich befristeten Forschungsaufenthalt/Internship eines ausländischen Nachwuchswissenschaftlers an einer deutschen Forschungseinrichtung bzw. eines deutschen Nachwuchswissenschaftlers an einer ausländischen Forschungseinrichtung können Stipendien (€ 1.500,00 monatlich) für maximal sechs Monate sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von € 6.000,00 beantragt werden.

Evtl. Reisekosten sind getrennt zu beantragen und über diese wird separat entschieden.

Antragsteller für ein Stipendium ist in allen Fällen der prospektive Stipendienempfänger.

Reisemittel zur Teilnahme an nationalen oder internationalen Kongressen und Fachtagungen

Reisemittel können von Doktoranden bzw. Nachwuchswissenschaftlern von deutschen Forschungseinrichtung beantragt werden, wenn sie eigene Forschungsergebnisse zur Verbesserung der Arzneimittelqualität präsentieren möchten (Poster, Vortrag). Dabei ist zu benennen, warum hierfür keine anderen Finanzquellen zur Verfügung stehen und wie die Teilnahme zur Förderung der Ziele der FFQM genutzt werden kann.

Antragsteller ist der Empfänger der Reisemittel. Dieser ist verpflichtet, den Nachweis über die antragsgemäße Verwendung der Sachmittel zu erbringen.

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Vorbemerkung

Für die Grundausstattung ist die jeweilige Einrichtung zuständig. Eventuell anfallende Kosten für die Nutzung externer Großgeräte sind nach Sätzen der DFG darzustellen. Alternativ kann ein Kostenvoranschlag des Dienstleisters vorgelegt werden.

In Zweifelfällen steht es einem Antragsteller frei und wird empfohlen, eine Voranfrage an die FFQM zu richten, ob ein Antrag formal und inhaltlich prinzipiell förderfähig sein könnte. Hierzu ist eine kurze, aussagekräftige Beschreibung ausreichend. Eine positive Einschätzung der Voranfrage seitens der FFQM bedingt nicht automatisch auch eine spätere Förderzusage.

Zuwendungsempfänger verpflichten sich mit Annahme der bewilligten Mittel, die Grundsätze für wissenschaftlich korrektes Verhalten und der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten.

Projektförderung:

Zuwendungen können nur Antragstellern an Einrichtungen gewährt werden, die die im Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ enthaltenen Erläuterungen für sich umgesetzt haben (http://www.dfg.de/gwp/).

Stipendien:

Zuwendungen in Form von Stipendien werden direkt an den Antragsteller ausgezahlt. Bei Beantragung von Sachmitteln zusätzlich zum Stipendium muss nach einer Bewilligung an der gastgebenden Institution ein Drittmittelkonto eingerichtet werden, oder – wenn dies nicht möglich oder sinnvoll ist – ist der Stipendienempfänger verpflichtet, den Nachweis über die korrekte, antragsgemäße Verwendung der Sachmittel zu erbringen.

Anträge zu Projektförderungen oder Stipendien sollten einen Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten und wie folgt gegliedert werden:

Allgemeine Angaben

  • Art der beantragten Förderung
  • Antragsteller
  • Titel/Thema des Antrags
  • Antragszeitraum und vorgesehener Beginn
  • Vorgesehene Forschungseinrichtung
  • Zusammenfassung

Darstellung des Projekts

  • Stand der Forschung und ggf. eigene Vorarbeiten
  • Fragestellungen und Zielsetzungen
  • Detailliertes Arbeitsprogramm
  • Ausblick nach Abschluss der Förderung (besonders bei Anschubfinanzierungen)

Zur Durchführung des Projekts notwendige Voraussetzungen

  • Personelle, räumliche und apparative Ausstattung, soweit für das Projekt relevant
  • Begründung, warum das Projekt nicht durch andere Quellen finanziert werden kann

Detaillierte Aufstellung der beantragten Kosten mit Begründung

  • Stipendium bzw. Personalmittel
  • Sachmittel

Anhang

  • Wissenschaftlicher Lebenslauf und ggf. Aufstellung der fünf wichtigsten Publikationen des Antragsteller

    Anträge zu Reisemitteln sollten einen Umfang von bis fünf Seiten nicht überschreiten und wie folgt gegliedert werden:

    Allgemeine Angaben

    • Antragsteller
    • Titel/Thema/Art der Kongress- oder Tagungsveranstaltung
    • Termin
    • Titel/Thema der eigenen wissenschaftlichen Arbeit, die mit der Kongress- bzw. Tagungsteilnahme in Zusammenhang steht

    Darstellung des Kongress-/Tagungsteilnahme

    • Kurze Darstellung des eigenen Projekts
    • Darstellung der Zielsetzungen und erwarteter Ergebnisse aus der Kongress- bzw. Tagungsreise
    • Kongress-/Tagungsprogramm; ggf. Nachweis der Annahme eines eigenen Beitrags als Posterpräsentation/Vortrag o.ä.

    Detaillierte Aufstellung der beantragten Kosten mit Begründung

    • Detaillierte Aufstellung der Kosten (Reisemittel, Tagungsgebühren, Unterkunft)
    • Begründung, warum diese nicht aus anderen Quellen finanziert werden können

    Anhang

    • Wissenschaftlicher Lebenslauf und ggf. Aufstellung der fünf wichtigsten Publikationen des Antragstellers.

Zuwendungsempfänger und Voraussetzungen

Projektförderung

Antragsberechtigt sind natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine, wissenschaftliche Gesellschaften, Stiftungen) aus dem Bereich der Naturwissenschaften und Medizin mit Projekten, die dem Zuwendungszweck entsprechen. Im Fall juristischer Personen müssen konkret einzelne Wissenschaftler benannt werden, die als Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger und Projektverantwortliche fungieren.

Der Zuwendungsempfänger hat den Nachweis zu erbringen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und er in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Stipendien

Antragsberechtigt sind die prospektiven Empfänger des jeweiligen Stipendiums, die im Bereich der Naturwissenschaften und Medizin mit Projekten, die dem Zuwendungszweck entsprechen, tätig sind.

Antragstellung, Begutachtung und Bewilligung

Die FFQM hat keine festen Einreichungsfristen; Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Einreichung sollte elektronisch über die eMail-Adresse info@frankfurt-foundation.org der Stiftung erfolgen.

Die Anträge werden zunächst einer Vorbegutachtung unterzogen und daraufhin geprüft, ob sie den grundsätzlichen Förderzwecken der Stiftung entsprechen. Bei positivem Ergebnis dieser Vorprüfung erfolgt anschließend die Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat der FFQM. Gegebenenfalls können dabei auch externe Gutachter hinzugezogen werden.

Der Wissenschaftliche Beirat spricht auf Basis seiner Prüfungsergebnisse eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den Stiftungsvorstand, auch unter Berücksichtigung der jeweils verfügbaren finanziellen Mittel.

Die Einreichung eines Antrags zur Förderung begründet keinen Anspruch auf Zuwendung durch die FFQM. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zur Abklärung der Passfähigkeit eines geplanten Antrags zu den Förderungszwecken der Stiftung können Antragsteller auch eine formlose Voranfrage stellen. Ein positiver Bescheid im Sinne einer Aufforderung zur Antragstellung impliziert nicht eine automatische Bewilligung des daraufhin eingereichten Antrags.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist auf einem von der Stiftung mit der Bewilligung zur Verfügung gestellten Formblatt zu dokumentieren. Wird der generell erforderliche Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, kann die Zuwendung zurückgefordert werden.

Zuwendungsübergabe

Die Zuwendungen können den Empfängern je nach Fördergegenstand informell oder im Rahmen einer Verleihung übergeben werden.

Datenschutzgrundverordnung

Seit dem 25.05.2018 gilt in der EU eine neue Datenschutzgrundverordnung. Alle wichtigen Informationen hinsichtlich der Verarbeitung von persönlichen Daten durch die Stiftung sind auf der Homepage der Stiftung einzusehen.

Frankfurt im Februar 2024

Der Vorstand der Frankfurt Foundation Quality of Medicine

*) Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf die Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) sowie auf Sonderzeichen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten somit gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

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