Förderrichtlinie für die Vergabe von Stipendien, Preisen, Zuwendungen
Förderziel
Die Stiftung Frankfurt Foundation Quality of Medicines (FFQM) fördert die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Pharmazie mit dem Ziel, die pharmazeutische Qualität von Arzneimitteln in Deutschland sicherzustellen und, wenn sinnvoll bzw. erforderlich, weiter zu optimieren. Dies umfasst auch, innovative Verfahren zu erforschen und zu implementieren.
Gefördert werden können nur Projekte, die inhaltlich zu den Zielen der FFQM passen und damit dem Stiftungszweck dienen. Die Gewährung einer Projektförderung richtet sich nach den inhaltlichen und wissenschaftlichen Kriterien des Antrags sowie des/r Antragsstellenden im Rahmen der Mittelverfügbarkeit seitens der Stiftung. Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch.
Förderformate entsprechend dem Stiftungszweck
- Doktor-, Diplom- oder Seminararbeiten an deutschen Forschungseinrichtungen, die sich mit der Optimierung bestehender Qualitätssicherungsmethoden auf dem Arzneimittelsektor befassen bzw. die Entwicklung von innovativen Verfahren und deren Umsetzung in die Praxis zum Ziel haben
Bei Diplom- oder Seminararbeiten können Mittel für Hilfskräfte sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von insgesamt € 8.000,– beantragt werden. Bei medizinischen Doktorarbeiten können Stipendien (€ 600,– monatlich) für maximal sechs Monate sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von € 4.000,– beantragt werden. Bei naturwissenschaftlichen Doktorarbeiten können Stipendien als Anschubfinanzierung für das Dissertationsprojekt über eine Dauer von maximal sechs Monate (€ 1.500,– monatlich), zur Vorbereitung für eine anschließende Weiterführung im Rahmen anderer Drittmittelfinanzierungen sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von € 6.000,– beantragt werden. Das Konzept der anschließenden Weiterfinanzierung ist detailliert aufzuzeigen, um zu gewährleisten, dass die Doktorarbeit erfolgreich weitergeführt werden kann.Bei naturwissenschaftlichen Doktorarbeiten kann ferner auch eine Unterstützung in der Abschlussphase des Dissertationsprojektes nach Auslaufen anderer Finanzierungen durch Gewährung eines Stipendiums (€ 1.500,– monatlich) für die Dauer von maximal sechs Monaten sowie Sachmittel bis zu einer Höhe von € 6.000,– beantragt werden. Es ist zu begründen, warum die Doktorarbeit nicht in einer vorangegangenen Förderperiode durch eine andere Finanzierung abgeschlossen werden konnte und wie dies in einem durch die FFQM gewährten Förderzeitraum gelingen wird.Eine Anschub- und Abschlussfinanzierung derselben Doktorarbeit ist ausgeschlossen. - Forschungsarbeiten zur Optimierung der Qualität von Arzneimitteln sowie zum Nachweis der therapeutischen Austauschbarkeit wirkstoffidentischer Produkte, vor allem durch beleg der Bioäqivalenz
Beantragt werden kann die Unterstützung von sondierenden Untersuchungen für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags. Diese Arbeiten sollten möglichst als ein in sich abgeschlossenes und bericht- bzw. publizierbares Projekt beantragt werden. Für solche Projekte gilt ein Förderumfang bis zu einer Höhe von € 20.000,–. Es ist hierbei detailliert darzustellen, welcher Drittmittelantrag (Inhalt, Förderungsinstitution) zu welchem Projekt angestrebt wird und wie eine durch die FFQM gewährte Unterstützung in diesem Zusammenhang erforderlich und zielführend ist. - Vergleichende Untersuchungen zur Qualität von Arzneimitteln am Markt
Beantragt werden können Projektmittel bis maximal € 20.000,– zur Durchführung eines definierten Projekts über einen definierten Zeitraum. - Aktivitäten zur Verbesserung des Bewusstseins über die Bedeutung der Qualität von Arzneimitteln in Politik und Öffentlichkeit
Beantragt werden können Projektmittel bis zu einer Höhe von maximal € 5.000,– zur Durchführung eines definierten Projekts über einen definierten Zeitraum. - Teilnahme an nationalen oder internationalen Kongressen und Fachtagungen
Hier können Reisemittel beantragt werden. Dabei ist zu benennen, warum hierfür keine anderen Finanzquellen zur Verfügung stehen und wie die Teilnahme an der Fachtagung zur Förderung der Ziele der FFQM genutzt werden kann. Bevorzugt werden Anträge, bei denen der Antragsteller bei der entsprechenden Tagung eigene Forschungsergebnisse zur Verbesserung der Arzneimittelqualität präsentiert (Poster, Vortrag).
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
Vorbemerkung
Für die Grundausstattung ist die jeweilige Einrichtung zuständig. Eventuell anfallende Kosten für die Nutzung externer Großgeräte sind nach Sätzen der DFG darzustellen. Alternativ kann ein Kostenvoranschlag des Dienstleisters vorgelegt werden.
Zuwendungsempfänger verpflichten sich mit Annahme der bewilligten Mittel, die Grundsätze für wissenschaftlich korrektes Verhalten und der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten. Zuwendungen können nur Antragstellern an Einrichtungen gewährt werden, die die im Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ enthaltenen Erläuterungen für sich umgesetzt haben (http://www.dfg.de/gwp
Anträge zu 1 – 4 sollten einen Umfang von bis 10 Seiten nicht überschreiten und wie folgt gegliedert werden
Allgemeine Angaben
- Art der beantragten Förderung
- Antragsteller
- Titel / Thema des Antrags
- Antragszeitraum und vorgesehener Beginn
- Zusammenfassung
Darstellung des Projekts
- Stand der Forschung und ggf. eigene Vorarbeiten
- Fragestellungen und Zielsetzungen
- Detailliertes Arbeitsprogramm
- Ausblick nach Abschluss der Förderung (besonders bei Anschubfinanzierungen)
Zur Durchführung des Projekts notwendige Voraussetzungen
- Personelle, räumliche und apparative Ausstattung, soweit für das Projekt relevant
- Begründung, warum das Projekt nicht durch andere Quellen finanziert werden kann
Detaillierte Aufstellung der beantragten Kosten mit Begründung
- Personalmittel
- Sachmittel
Anhang
Wissenschaftlicher Lebenslauf und Aufstellung der fünf wichtigsten Publikationen des/der Antragsteller/in
Anträge zu 5 sollten einen Umfang von bis zu 5 Seiten nicht überschreiten und wie folgt gegliedert werden:
Allgemeine Angaben
- Antragsteller
- Titel / Thema / Art der Kongress- oder Tagungsveranstaltung
- Termin
Inhaltliche Angaben
- Kurze Darstellung des eigenen Projekts, das vorgestellt werden soll
- Darstellung sonstiger erwarteter Ergebnisse aus der Kongress- / Tagungsreise
Beantragte Kosten mit Begründung
- Detaillierte Aufstellung der Kosten
- Begründung, warum diese nicht aus anderen Quellen finanziert werden könne
Zuwendungsempfänger und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine, wissenschaftliche Gesellschaften, Stiftungen) aus dem Bereich der Naturwissenschaften und Medizin mit Projekten, die dem Zuwendungszweck entsprechen. Im Fall juristischer Personen müssen konkret einzelne Wissenschaftler benannt werden, die als Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger und Projektverantwortliche fungieren.
Der Zuwendungsempfänger hat den Nachweis zu erbringen, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und er in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Antragstellung, Begutachtung und Bewilligung
Die FFQM hat keine festen Einreichungsfristen; Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Einreichung sollte elektronisch über die eMail-Adresse info@frankfurt-foundation.org der Stiftung erfolgen.
Die Anträge werden zunächst einer Vorbegutachtung unterzogen und daraufhin geprüft, ob sie den grundsätzlichen Förderzwecken der Stiftung entsprechen. Bei positivem Ergebnis dieser Vorprüfung erfolgt anschließend die Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat der FFQM. Gegebenenfalls können dabei auch externe Gutachter hinzugezogen werden.
Der Wissenschaftliche Beirat spricht auf Basis seiner Prüfungsergebnisse eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den Stiftungsvorstand, auch unter Berücksichtigung der jeweils verfügbaren finanziellen Mittel.
Die Einreichung eines Antrags zur Förderung begründet keinen Anspruch auf Zuwendung durch die FFQM. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zur Abklärung der Passfähigkeit eines geplanten Antrags zu den Förderungszwecken der Stiftung können Antragsteller auch eine formlose Voranfrage stellen. Ein positiver Bescheid im Sinne einer Aufforderung zur Antragstellung impliziert nicht eine automatische Bewilligung des daraufhin eingereichten Antrags
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist auf einem von der Stiftung mit der Bewilligung zur Verfügung gestellten Formblatt zu dokumentieren. Wird der generell erforderliche Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, kann die Zuwendung zurückgefordert werden.
Zuwendungsübergabe
Die Zuwendungen können den Empfängern je nach Fördergegenstand informell oder im Rahmen einer Verleihung übergeben werden.
Datenschutzgrundverordnung
Seit dem 25.05.2018 gilt in der EU eine neue Datenschutzgrundverordnung. Alle wichtigen Informationen hinsichtlich der Verarbeitung von persönlichen Daten durch die Stiftung sind auf der Homepage der Stiftung einzusehen.